Beauftragung per E-Mail, Fax oder BriefBitte laden Sie bitte das folgende Formular herunter und füllen es vollständig aus:
Angaben zum Falschparker herunterladen
und senden dies je nach gewünschtem Kommunikationsweg an
info@falschparker-abmahnen.de
oder
RA Joachim Höhl Am Seeufer 30 40880 Ratingen
Die erforderlichen Fotos senden Sie uns im Fall der Beauftragung via E-Mail bitte als Datei bei, bei Fax- und Brief-Beauftragung senden Sie diese auf eben diesem Wege mit.
Sobald wir Ihre Angaben geprüft und evtl. Rückfragen geklärt haben, bestätigen wir Ihnen den Auftrag gemäß Ihres gewünschten Kommunikationskanals per E-Mail, Fax oder Brief nebst beigefügter Vollmacht. Diese benötigen wir von Ihnen unterschrieben zurück.
Danach werden wir unter Vorlage Ihrer Vollmacht über die zuständige KFZ-Zulassungsstelle den Halter des falsch geparkten Fahrzeugs ermitteln, denn in erster Linie ist dieser verantwortlich. Dabei spielt es auch keine Rolle, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat.
Sobald uns die Zulassungsstelle die Halterdaten benannt hat, werden wir den Halter auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine schmerzhafte Vertragsstrafe vorsieht.
Die Kosten für unsere Beauftragung werden gemeinsam mit der Unterlassungserklärung direkt von dem Halter einfordern, so dass Sie mit den Anwaltskosten nichts zu tun haben. . Eine Ausnahme hiervon gibt es nur , wenn Ihre Angaben fehlerhaft oder wahrheitswidrig waren. Dann allerdings haben Sie die Kosten unserer Beauftragung in voller Höhe persönlich zu übernehmen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Ansprüche nach versandter Unterlassungsaufforderung nicht weiterzuverfolgen möchten.
Für alle Ihre Fragen rund um die Abmahnung und unser Vorgehen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung +49 163 83 83 441